3,49to Ruthmann TB220 Sprinterbühne
ab 250,00 €
exkl. 19 % MwSt.
Preis zzgl. Maschinenbruchversicherung von 10% des Mietbetrags. Etwaige Reinigungskosten und Kraftstoffverbrauch werden nach Aufwand berechnet. Wenn die Maschine, wie bei der Übergabe, vollgetankt und sauber zurück kommt, fallen keine Zusatzkosten an.
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Produktbeschreibung
Hinweise
Anmietung pro Tag (maximal 8 Stunden)
Der Untergrund muss tragfähig, eben und stabil sein. Meiden Sie weiche Böden, Schächte, Kanäle oder unterirdische Hohlräume. Bühne durch geeignete Unterlegplatten die Abstützfläche vergrößert und damit die Lastverteilung verbessern. Der sichere Stand der Maschine ist Grundvoraussetzung für alle Arbeiten in der Höhe.
Beim Arbeiten mit Arbeitsbühnen ist persönliche Schutzausrüstung erforderlich. Dazu gehören je nach Einsatzbereich Schutzhelm, Sicherheitsschuhe und Warnkleidung. Bei Bühnen mit vorgeschriebener Absturzsicherung ist das Tragen eines geeigneten Auffanggurtes mit Verbindungsmittel vorgeschrieben, das ausschließlich an den vorgesehenen Anschlagpunkten im Arbeitskorb befestigt wird. Das Anbinden an Geländer oder andere Bauteile ist unzulässig.
Jede Arbeitsbühne ist für eine bestimmte maximale Belastung ausgelegt. Diese umfasst Personen, Werkzeuge und Material. Eine Überladung gefährdet die Standsicherheit und kann zu schwerwiegenden Unfällen führen. Auch die zulässige Personenzahl im Arbeitskorb darf nicht überschritten werden. Die Angaben des Herstellers sind verbindlich und müssen jederzeit eingehalten werden, unabhängig davon, wie stabil die Bühne wirkt.
Arbeitsbühnen sind nicht dafür ausgelegt, seitliche Kräfte aufzunehmen. Das Ziehen, Drücken oder Abstützen an Bauwerken, Fassaden oder Konstruktionen kann die Bühne destabilisieren. Ebenso unzulässig ist das Herauslehnen aus dem Arbeitskorb oder das Verlassen des Korbs in erhöhter Position. Alle Arbeiten müssen innerhalb des vorgesehenen Arbeitsbereichs ausgeführt werden.
Der Mindestabstand zu Freileitungen und spannungsführenden Anlagen muss jederzeit eingehalten werden. Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen erfordern besondere zusätzliche Schutzmaßnahmen.
Arbeitsbühnen sind ausschließlich für den Personentransport und das Arbeiten im Arbeitskorb vorgesehen. Sie dürfen nicht als Kran, Hebezeug oder Abstützung verwendet werden. Auch das Mitfahren von Personen außerhalb des Arbeitskorbs ist unzulässig. Jeder Einsatz außerhalb der vorgesehenen Nutzung stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und kann zu schweren Unfällen führen.
Wind, Regen, Eis oder schlechte Sichtverhältnisse beeinflussen die Sicherheit erheblich. Besonders bei Arbeiten in großen Höhen können erhöhte Windkräfte wirken, die die Standsicherheit und Steuerbarkeit der Arbeitsbühne negativ beeinflussen. Arbeiten müssen unterbrochen werden, wenn sichere Bedingungen nicht mehr gegeben sind. Die Einschätzung der Wetterlage gehört zur Verantwortung des Bedieners.
Jeder Bediener muss wissen, wie die Notablass- und Notsteuerfunktionen der Arbeitsbühne funktionieren. Im Störungsfall oder bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitskorb muss schnell und richtig reagiert werden können. Dazu gehört auch, dass eine zweite Person vor Ort ist, die im Notfall eingreifen kann.





