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Mietvereinbarung / Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Mieter verpflichtet sich:
• Das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflichtversicherung mit aufzunehmen.
• Den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen und einschlägige Unfallverhütung
und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten.
• Den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und nach Ablauf der Mietzeit gesäubert und
vollgetankt zurückzugeben.
• Alle Schäden unverzüglich zu melden!
• Wartungsarbeiten täglich durchzuführen!
• Anfallende Betriebsstoffkosten zu übernehmen

2. Die Mietzeit beginnt mit der Lieferung beziehungsweise mit der Übergabe des Gerätes und endet mit
der Rückgabe oder dem Zeitpunkt der Anlieferung auf unserem Betriebsgelände.

3. Die Versendung sowie der Transport des Mietgegenstandes gehen auf Gefahr und Kosten des Mieters.

4. Für Transport und Gewaltschäden auf der Baustelle ist alleine der Mieter verantwortlich.

5. Folgeschäden, welche aus dem Einsatz der Maschine während der Vermietung resultieren sowie der Verlust oder Diebstahl, gehen zu Lasten des Mieters.

6. Fehlendes Werkzeug sowie nicht aufgefüllte Betriebsmittel werden dem Mieter berechnet.

7. Dei Mietsätze enthalten keine MwSt. und gelten für einen max. Betrieb von 8 Stunden pro Arbeitstag,
wobei der Samstag bei Wochenendvermietungen als Arbeitstag zählt!

8. Der Mietpreis ist auch in voller Höhe zu leisten, wenn die erlaubte Einsatzzeit nicht ausgenutzt wurde.

9. Für Ausfalzeiten durch Maschinenschaden sowie Schlechtwetter besteht kein Ersatzanspruch.

10. Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht!

11. Es wird eine Maschinenbruchversicherung in Höhe von 10% des Mietsatzes erhoben. Diese deckt Schäden am Mietgerät ab, welche beim ordnungsgemäßen Gebrauch entstehen können. Nicht abgedeckt sind Gewaltschäden sowie Glas-, Reifen- oder Kettenbeschädigungen! Schäden, die beim Einsatz des Mietgerätes bei Abbrucharbeiten entstanden sind, werden nicht gedeckt! Im Schadensfall wird eine Selbstbeteiligung in Rechnung gestellt
500,-€ bei Kleingeräten mit Anschaffungswert von bis zu 2.000,-€
1.000€ bei Großgeräten mit Anschaffungswert bis 20.000€
2.000€ bei Großgeräten mit Anschaffungswert über 20.000,-€

12. Der Mietvertrag ist Bestandteil unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen soweit hier nicht anders beschrieben.